Gemeinschaftliche Vorbereitungen

Zivilschutz in Österreich

Seit Mai 2003 obliegt dem Bundesministerium für Inneres nicht nur die Koordination aller Angelegenheiten des Staatlichen Katastrophenschutzmanagements, sondern auch des staatlichen Krisenmanagements und die der internationalen Katastrophenhilfe.

 

Weiterführende Informationen gibt es auf der Website des Innenministeriums.

Subsidiaritätsprinzip

Der österreichische Katastrophenschutz ist gem. der Bundesverfassung nach dem Subsidiaritätsprinzip aufgebaut:

„Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die einzelne, unmittelbarste Gemeinschaft möglichst viel Eigenverantwortung übernehmen soll und nur wenn es Aufgaben alleine nicht mehr erfüllen kann, auf die Hilfe der größeren Gemeinschaft zurückgreifen kann. Für die Städte und Gemeinden heißt das, dass sie über lokale Themen auch lokal entscheiden.“
Quelle: Städtebund

Organisatorische Rahmenbedingungen

Der österreichische Katastrophenschutz baut auf die fünf Säulen

  • Bevölkerung,

  • Einsatzorganisationen,

  • Behörden,

  • Wirtschaft und Wissenschaft und

  • Forschung

auf.

 

Da es in Österreich keine eigenen Organisationen für den Katastrophenschutz gibt, werden diese Aufgaben weitgehend durch Freiwilligenorganisationen, wie den Freiwilligen Feuerwehren oder Rettungsorganisationen, getragen. Reichen die Ressourcen der Freiwilligenorganisationen nicht mehr aus, kann auch durch den jeweiligen Einsatz- bzw. Behördenleiter das österreichische Bundesheer im Zuge eines Assistenzeinsatzes gem. § 2. (1) c) des Wehrgesetzes – „die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges“ – zur Unterstützung angefordert werden.

Behördliche Einsatzleiter

  1. Der erste Katastrophenschutzbehördenleiter ist der jeweilige Bürgermeister,
  2. gefolgt vom Leiter der Bezirksverwaltungsbehörde und in
  3. letzter Instanz der Landesregierung.

Unmittelbar durch die Bundesverwaltung werden derzeit nur Sicherungsmaßnahmen nach dem Strahlenschutz- bzw. Epidemiegesetz vollzogen.

Selbstschutz der Bevölkerung

Das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement sieht im Selbstschutz der Bevölkerung durch Eigenvorsorge und -bevorratung einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Erst- und Folgeschäden.

Zusammenfassung

Aufgrund der bestehenden Rechtslage sind die jeweiligen Bundesländer für den Katastrophenschutz - auch im Falle eines Blackouts - zuständig. Die Vorbereitungen auf das Szenario "Blackout" sind daher sehr heterogen. Schwergewichtsmäßig wurden bisher die Einsatzorganisationen und wichtige Infrastrukturbetreiber adressiert. Eine Ausnahme bildet der Blackout-Ratgeber des niederösterreichischen Zivilschutzverbandes, welcher im Juni 2013 erschienen ist. 

 

Daher ist eine idividuelle Vorbereitung für die Bewältigung dieses strategischen Schockereignisses ganz entscheidend.

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