Kontraproduktive Elektrizitätsabgabe?

Quelle: orf.at

 

Der Eigenverbrauch von Solarstrom wurde mit Anfang März vom Finanzminister mit einer Abgabe belegt: 1,5 Cent pro Kilowattstunde müssen abgeführt werden. 

Alle Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die über 5.000 Kilowattstunden pro Jahr produzieren, werden künftig zur Kassa gebeten - und das ordentlich, so Groß. 1,5 Cent pro Kilowattstunde sei viel, denn im Vergleich liege der Strompreis an der Börse bei etwa fünf Cent.

Bis zu einer Freigrenze von 5.000 kWh pro Jahr ist der Verbrauch steuerfrei. Ab Überschreiten dieser Freigrenze unterliegt der gesamte selbst erzeugte und (privat und/oder betrieblich) verbrauchte Strom der Elektrizitätsabgabe.

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Kommentare: 2
  • #1

    Plötzlich Blackout! (Mittwoch, 12 März 2014 20:17)

    Eine genaue Lageeinschätzung ist aufgrund fehlender Zahlen, wie viel Anlagen davon betroffen sind, leider nur schwer möglich. Jedoch erscheint diese Vorgangsweise kontraproduktiv bzw. trägt sie zur Systemdestabilisierung bei.

    Die steigenden Problem hängen nämlich damit zusammen, dass nicht darauf geachtet wird, dass der Strom dort verbraucht wird, wo er produziert wird. Denn dadurch erhöht sich der Infrastrukturaufwand (Netze, Steuerung). Daher sollte eigentlich der Selbstverbrauch massiv gefördert und nicht besteuert werden. Diese Zusammenhänge dürften wohl nicht berücksichtigt worden sein.

    Und der möglichst hohe Eigenverbrauch wäre gerade bei Großanlagen wichtig, da diese die dahinterliegende Infrastruktur deutlich höher belasten.

  • #2

    Plötzlich Blackout! (Dienstag, 27 Mai 2014 10:14)

    Meldung 27.05.14: Das Gesetz über die Besteuerung von selbst genutztem Sonnenstrom wird abgeändert und die Freigrenze auf 25.000 kWh angehoben. Damit sind Schulen, Kindergärten, Feuerwehren, mittlere Gewerbebetriebe usw. nicht mehr betroffen.

    Das Gesetz zur Eigenverbrauchsbesteuerung von elektrischem Strom gibt es seit dem Jahre 1996, also seit einem Zeitpunkt, an dem die Photovoltaik noch keine Rolle spielte. Das Gesetz besagte, dass es beim Eigenverbrauch von selbst produziertem Sonnenstrom zwar eine Freigrenze bis 5.000 Kilowattstunden (kWh) gibt, aber mit Überschreiten der Grenze um eine kWh, auch die ersten 5.000 kWh steuerfällig werden, und zwar mit 1,5 Cent pro kWh.

    Die Gesetzesänderung sieht auch vor,
    * dass die 25.000 kWh, auch bei Überschreiten der Grenze, frei sind und nicht rückwirkend alles besteuert wird, wie es im bestehenden Gesetz steht. Damit ist grundsätzlich allen PV-Stromerzeugern gedient, denn weit über 90 Prozent aller Eigenstromerzeuger sind damit von der Steuer befreit.
    * dass das Gesetz nicht nur zu Gunsten der Photovoltaik geändert wird, sondern für alle Stromerzeuger aus erneuerbarer Primärenergie.